Allgemeine Geschäftsbedingungen der FirmaT.R.T. Transporte & Logistic
1. Allgemeines
1.1 Die Firma T.R.T. Transporte & Logistic übernimmt Beförderungen von eiligen Transporten sowie Festtouren die sich täglich, wöchentlich oder monatlich wiederholen.
1.2 Von der Beförderung ausgeschlossen sind alle Güter, die der Gefahrstoffverordnung unterliegen.
1.3 Die Firma T.R.T. Transporte & Logistic verpflichtet sich den Auftrag bzw. Transport sofort, schnellstmöglich oder zum vereinbarten Termin, sorgsam und zuverlässig zu den vereinbarten Preisen durchzuführen.
1.4 Die Fahrten werden entweder von der Firma T.R.T. Transporte & Logistic selbst oder von angestellten Fahrern durchgeführt. Außerdem können durch T.R.T. Transporte & Logistic Aufträge an selbstständige Unternehmer vermittelt werden.
1.5 T.R.T. Transporte & Logistic ist berechtigt, Aufträge an selbstständige Unternehmer oder Fremdfirmen zu vermitteln. Bei diesen Aufträgen haftet ausschließlich – ohne Ausnahme – der Unternehmer/Fremdfirma für evt. Schäden etc.
1.6 Der Kurier und Transportservice der Firma T.R.T. Transporte & Logistic arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-Bedingungen (ADSp, siehe Internet), jeweils neueste Fassung.
2. Ladung, Verpackung
2.1 Die Verpackung der Sendungen erfolgt durch den Auftraggeber und muss so beschaffen sein das sie reißfest, stoßfest und beständig ist.
2.2 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Absender- und Empfängerangaben gut sichtbar und haltbar angebracht sind. Hinweise auf Bruchgefahr der Sendung sind ebenfalls gut sichtbar anzubringen, da sonst keine Haftung dafür übernommen wird.
2.3 Eine Haftung besteht nur, wenn in Punkt 2.1 und 2.2 eingehalten werden bzw. ein grobes fahrlässiges Verhalten des Unternehmers nachgewiesen werden kann.
Reklamationen sind sofort beim Fahrer geltend zu machen, eine spätere Anerkennung ist nicht möglich.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, die auch im Einzelfall möglich ist, sind Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig und ist kostenfrei auf das vom Auftragnehmer angegebenen Konto zu zahlen.
In Einzelfällen behält sich die Firma T.R.T. Transporte & Logistic vor, eine Anzahlung zur Leistung zu verlangen.
3.2 Bei Festtouren erfolgt die Abrechnung monatlich.
3.3 Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste zzgl. der gesetzlichen MwSt.
3.4 Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger, einen zweiten Zustellversuch oder um Verfügung (wegen falscher Adresse oder Rückführung der Sendung zum Absender) entstehen, trägt der Auftraggeber.
3.5 Zahlt der Auftraggeber auch nach einer Zahlungserinnerung nicht, so kann die Firma T.R.T. Transporte & Logistic für die erste Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5.00€, für die zweite eine Mahngebühr in Höhe von 10,00€ sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basis-Zinssatz verlangen.
Darüber hinausträgt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen Maßnahmen zu Begleichung des offenen Betrages notwendig sind.
4. Klausel
Sollte eine Bestimmung/ Klausel in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung/ Klausel im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen/ Klauseln oder Vereinbarungen nicht berührt.
5. Gerichtsstand
Für jeglichen Disput über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport gilt das deutsche Recht und der Gerichtsstand des Unternehmens in Neuwied.
Mit der Bestellung eines Auftrages (Frachtvertrag), Telefonisch, per Fax oder dem Erhalt einer Auftragsbestätigung werden diese AGB`s unwiderruflich anerkannt.
Neuwied, 15.03.2018